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   BAG, 28.08.1958 - 3 AZR 601/57   

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https://dejure.org/1958,585
BAG, 28.08.1958 - 3 AZR 601/57 (https://dejure.org/1958,585)
BAG, Entscheidung vom 28.08.1958 - 3 AZR 601/57 (https://dejure.org/1958,585)
BAG, Entscheidung vom 28. August 1958 - 3 AZR 601/57 (https://dejure.org/1958,585)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Öffentlicher Dienst - Verurteilung eines Arbeiters - Gefängnisstrafe - Anfälligkeit für Straftaten - Allgemeine Pflichtvergessenheit - Befristete Kündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    KSchG § 1 Abs. 2

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 05.12.1957 - 1 AZR 594/56

    Unzulässige Frage nach Vorstrafen bei Einstellung

    Auszug aus BAG, 28.08.1958 - 3 AZR 601/57
    Dagegen spricht die von dnr Kriminalpsychologie gewonnene Erkenntnis, die durch die Erfahrung bestätigt wird, daß ein Mensch, der sich auf einem so abgegrenzten Gebiet wie dem der Abtreibung strafbar gemacht hat, deswegen noch nicht anfällig für andere Arten von Straftaten oder überhaupt pflichtvergessen zu sein braucht (vgl» Exner, Kriminologie, 1949 S. 173)» Von einer ähnlichen Auffassung scheint auch der Erste Senat in seiner Entscheidung vom 5» Dezember 1957 (1 AZR 594/56 = AP Nr. 2 zu § 123 BGB) ausgegangen zu sein, in der für den Pall eines Arbeitnehmers in einem privaten Betriebe gesagt ist, der Arbeitgeber dürfe bei der Einstellung nur nach solchen Vorstrafen fragen, die nach der Art des zu besetzenden Arbeitsplatzes von Bedeutung sind.
  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

    Auszug aus BAG, 28.08.1958 - 3 AZR 601/57
    Es kommt dabei allgemein gesehen darauf an, ob diese Handlungen einen, wenn auch vielleicht nicht zur fristlosen Entlassung ausreichenden wichtigen, so doch wenigstens einen triftigen Grund darstellen, der einen verständigen Arbeitgeber bei gerechter Abwägung aller Umstände des Einzelfalles zu einer befristeten Kündigung veranlassen konnte (BAG 1, 99)« Daß es sich bei den Straf taten des Klägers nicht um ein dienstliches, sondern um ein außerdienstliches Verhalten gehandelt hat, schließt nicht aus, einen Kündigungsgrund daraus herzuleiten.
  • BAG, 20.10.1954 - 1 AZR 193/54

    Kündigung: personenbedingte Kündigung - Interessenabwägung

    Auszug aus BAG, 28.08.1958 - 3 AZR 601/57
    Das Landesarbeitsgericht hat auch nicht verkannt, daß zum Tatbestand des § 1 Abs. 2 KSchG das Merkmal einer Abwägung der Interessen des Arbeitnehmers an der Aufrechterhaltung und des Arbeitgebers an der Auflösung des Arbeitsverhältnisses gehört (BAG 1, 117).
  • LAG Hamm, 12.02.2009 - 17 Sa 1567/08

    Fristlose Kündigung eines im öffentlichen Dienst einer Kommune beschäftigten

    Wie das erstinstanzliche Gericht zutreffend festgestellt hat, galt dieser Grundsatz nicht nur für Angestellte, sondern auch für Arbeiter (vgl. BAG 28.08.1953 - 3 AZR 601/57, AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung).
  • BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 643/96

    Kündigung im öffentlichen Dienst wegen wiederholter strafgerichtlicher

    Zwar handelt es sich hier um eine recht allgemein gehaltene Generalklausel, es ist jedoch in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannt (so BAG Urteile vom 28. August 1958 - 3 AZR 601/57 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung; vom 23. Februar 1959 - 3 AZR 583/57 - BAGE 7, 256 = AP Nr. 1 zu Art. 5 Abs. 1 GG Meinungsfreiheit; vom 2. März 1982 - 1 AZR 694/79 - BAGE 38, 85 = AP Nr. 8 zu Art. 5 Abs. 1 GG Meinungsfreiheit und vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 479/84 - BAGE 51, 104 = AP Nr. 2 zu § 48 TVAL), daß der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes sich innerhalb und außerhalb des Dienstes so zu verhalten hat, daß das Ansehen des Arbeitgebers bzw. des Amtes nicht beeinträchtigt wird; die dienstliche Verwendbarkeit des Angestellten kann durch außerdienstliche Vorgänge beeinflußt werden; die generalklauselartige Weite der Tarifvorschrift rechtfertigt nach dieser Rechtsprechung für sich allein nicht die Annahme einer von den Tarifvertragsparteien gewollten Regelungslücke, die für die einzelnen Dienststellen durch entsprechende ergänzende Dienstvereinbarungen zu schließen wäre.
  • LAG Hamm, 22.11.2001 - 17 Sa 1178/01

    Zugang einer außerordentlichen fristlosen Kündigung durch Aushändigung im

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  • LAG Hamm, 07.12.2000 - 17 Sa 1447/00

    Außerdienstlich versuchter schwerer Diebstahl eines Arbeiters mittels Werkzeug

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  • LAG Hamm, 01.03.1990 - 17 Sa 1326/89

    Erfüllung der ehelichen Pflichten; Kündigung; Versorgungsausgleich;

    So hat das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 28.08.1958 - 3 AZR 601/57 -, AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung die Auffassung vertreten, daß auch an das außerdienstliche Verhalten der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes "strenge Anforderungen" zu stellen seien.

    Damit hat das Bundesarbeitsgericht seine Grundaussage im Urteil vom 28.08.1958 - 3 AZR 601/57 -, aaO., jedoch nicht aufgeben wollen, wie die nachfolgende Entscheidung vom 09.02.1977 - 5 AZR 2/76 -, AP Nr. 83 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht zeigt, wo erneut ausgeführt ist, daß nach § 8 Abs. 1 Satz 1 BAT sich ein Angestellter so zu verhalten habe, wie es von Angehörigen des öffentlichen Dienstes erwartet werde.

  • LAG Hamm, 19.04.2007 - 17 Sa 32/07

    Sozial ungerechtfertigte Kündigung eines Straßenwärters bei Drogenhandel -

    Dieser Grundsatz gilt nach der ständigen Rechsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht nur für die Angestellten des öffentlichen Dienstes, sondern auch für die Arbeiter (vgl. BAG, Urteil vom 28.08.1953 - 3 AZR 601/57, AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung).
  • BAG, 07.05.1986 - 2 AZR 349/85

    Nichtige Wahl des Wahlvorstandes

    Unter das Verbot der Behinderung der Betriebsratswahl nach § 20 Abs. 1 BetrVG fällt auch eine Kündigung, die anläßlich der Betätigung für die Betriebsratswahl oder in Zusammenhang mit ihr gerade deshalb ausgesprochen wird, um die Wahl dieses Arbeitnehmers zu verhindern oder ihn wegen seines Einsatzes bei der Betriebsratswahl zu maßregeln (BAG Urteil vom 13. Oktober 1977 - 2 AZR 387/76 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung).
  • LAG Hamm, 24.04.1991 - 9 Sa 858/90

    Kündigungsschutzklage; Kündigung; Arbeitsverhältnis; Verdachtskündigung;

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  • LAG Hessen, 14.08.1986 - 12 Sa 1225/85

    Versetzung von nicht freigestellten Betriebsratsmitgliedern

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  • LAG Hamm, 27.06.1996 - 17 Sa 2288/95

    Kündigung: außerordentliche Verdachtskündigung

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  • LAG Hamm, 15.01.1985 - 7 (5) Sa 1430/84

    Beweislast; Benachteiligung wegen der Wahrnehmung gesetzlicher Rechte;

  • BAG, 23.09.1976 - 2 AZR 263/75
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